Lieferbedingungen - Impressum - AGB

L I E F E R B E D I N G U N G E N

Alle Preise sind Waren-Netto-Preise und sind stets freibleibend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Ab einem Warenwert von € 600,00 erfolgt die Lieferung im Inland frei Haus. Wenn empfindliche Papiere zwischen Vollbretter verpackt werden müssen, werden dieselben zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Bei Sendungen unter € 600,00 werden Versand- und Verpackungskosten berechnet.

Bei Express-Versand gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers.

Das Transportrisiko trägt der Warenempfänger.

Die gelieferte Ware - auch in verarbeitetem Zustand - bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Anton Glaser. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für den Fall des Wiederverkaufes bestehen.

Bei Paketversand beträgt der Mindest-Warenwert € 80,00

bei Versand per Spediteur € 150,00.

Export-Aufträge können erst ab einem Warenwert von € 150,00 ausgeführt werden.

Zahlungsbedingungen: 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto.

Bei Rechnungsbeträgen unter € 80,00 kann kein Skonto gewährt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart.

Stand: März  2019

Impressum

Anton Glaser
Inh. Martin Rustige
Theodor-Heuss-Straße 34a
D-70174 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 - 29 78 83
Telefax +49 (0)711 - 226 18 75
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a  Umsatzsteuergesetz: DE160 340 110,

Handelsregister Stuttgart HRA 2837

Inhaltlich Verantwortlicher gemß § 10 Absatz 3 MDStV Martin Rustige
E-Mail: webmaster@anton-glaser.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Anton Glaser

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Glaser erfolgen ausschließlich zu  den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, so weit nicht  schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den  Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen wird ergänzend Bezug  genommen. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur  wirksam, wenn sie von der Fa. Glaser schriftlich bestätigt wurden. Das  Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der  schriftlichen Bestätigung durch die Firma Glaser.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Angebote der Fa. Glaser sind stets freibleibend und unverbindlich.  Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Anton Glaser, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den  Kunden zu Stande.

2.2 Die Firma Glaser ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des  Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit  deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Fa. Glaser ausdrücklich vorbehalten.

2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche  Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Sendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Fa. Glaser zu vertreten sind, so  können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der  Fa. Glaser vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener  Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Fa. Glaser  oder bei einem anderen Lieferanten eintreten, wie z. B. höhere Gewalt,  staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen,  Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet  verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den  Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines  bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte die Fa. Glaser mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach  einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluss  weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. So weit die  Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die Fa.  Glaser berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Fa. Glaser berechtigt, aber  nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen  Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle  Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den  Gefahrenübergang.

3. Abnahme und Gefahrenübergang

3.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und  Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge  innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des  Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht  zu einer Verweigerung der Abnahme.

3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsprodukt an den Frachtführer,  dessen Beauftragten oder andere Personen, die von Fa. Glaser benannt  sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten, auf den Kunden über. So weit  sich der Versand ohne Verschulden der Fa. Glaser verzögert oder  unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf  den Kunden über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen  nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistungen

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Auslieferungslager. MwSt. und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung,  Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen  werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

4.2 Rechnungen der Fa. Glaser sind bei Erhalt sofort ohne jeden Abzug  fällig. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen  Vereinbarung. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden  lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der  Zahlungstermine steht der Fa. Glaser ohne weitere Mahnung ein Anspruch  auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz  der Deutschen Bundesbank zu, mindestens jedoch 8 % p.a. Das Recht zur  Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt  unberührt.

4.3 Fa. Glaser ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des  Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind  bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Fa. Glaser berechtigt, die Zahlungen zunähst auf die Kosten, dann auf die Zinsen  und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter  Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Etwaiger Ansprüche aus Verträgen  können vom Besteller nur mit schriftlicher Zustimmung der Fa. Glaser an  Dritte abgetreten werden.

4.5 So weit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Fa. Glaser jederzeit wahlweise  Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder  Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Fa. Glaser bis zur Erfüllung  aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber  hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

5.2 Der Kunde ist unwiderruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware in  ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt,  nicht aber zur Verpfründung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner  Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. Glaser hinzuweisen und die Fa. Glaser unverzüglich zu  unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür  verantwortlich, dass der Dritte die Rechte der Fa. Glaser  berücksichtigt.

5.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Fa. Glaser  gehörenden Waren erwirbt die Fa. Glaser Miteigentum anteilig im  Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be-  und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Fa. Glaser als  Hersteller i. S. des § 950 BGB, ohne die Fa. Glaser zu verpflichten. An  der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Fa. Glaser im Sinne der  vorstehenden Bestimmungen.

5.4 Bei Zahlungsverzug auch aus anderen und Zukünftigen Lieferungen oder  Leistungen der Fa. Glaser an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Fa. Glaser zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der  Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die  Vorbehaltsware an sich nehmen.

5.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des  Liefergegenstandes durch die Fa. Glaser gelten nicht als  Vertragsrücktritt.

5.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt  der Bestellung im voraus an die Fa. Glaser. Die Fa. Glaser ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen der Fa. Glaser wird der Kunde die  abgetretenen Forderungen benennen. Die Fa. Glaser darf zur Sicherung  ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

5.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der Fa. Glaser um mehr als 20 Prozent, gibt die Fa. Glaser auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

5.8 für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum  der Fa. Glaser. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund besonderer  Vereinbarung mit der Fa. Glaser benutzt werden.

6. Gewährleistung

6.1 Die Fa. Glaser gewährleistetet, dass die Vertragsprodukte nicht mit  Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,  behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der  gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass  es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software  unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

6.2 Die Fa. Glaser gewährleistetet, dass die Vertragsprodukte in der  Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und  Beschreibungen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.  Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben,  wenn die jeweiligen Angaben von der Fa. Glaser schriftlich bestätigt  wurden. Die Fa. Glaser übernimmt keine Gewährung dafür, dass die  Programme funktionieren, den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in  der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

6.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mangel bzw.  Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und  normalen Verschleiß; unsachgemäße Installation oder Gebrauch,  Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; Betrieb mit  falscher Stromart oder - Spannung sowie Anschluss an eine ungeeignete  Stromquelle; Brand, Blitzschlag, Explosionen oder netzbedingte  Überspannungen; Feuchtigkeit aller Art; falsche oder fehlerhafte  Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche  Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände  nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung  entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder Ähnliche  Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

6.4 Die Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Glaser beginnen mit der  Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Fa. Glaser etwaige  abweichende Garantie- und Gewährleistungszusagen anderer Hersteller in  vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

6.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Fa. Glaser Nachbesserung  oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa.  Glaser über. Falls die Fa. Glaser Mängel innerhalb einer angemessenen  schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde  berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine  angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

6.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Fa. Glaser die Arbeitskosten.  Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer  Ersatzlieferung verbundene Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, sofern diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

6.7 Bei den Rücklieferungen (nur in Originalverpackung) hat der Kunde eine  ausreichende Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie des Kaufnachweises  beizufügen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein  Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Fa. Glaser berechtigt, alle  Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur  werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Fa. Glaser berechnet.  Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf die Fa. Glaser erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager der Fa. Glaser.

6.8 Alle weiteren oder andere als in diesen Bestimmungen vorgesehenen  Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind  ausgeschlossen, so weit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

6.9 Rügen von Mängeln i. S. von Ziffer 6.1 einschließlich  Mengenabweichungen sind vom Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter  konkreter Bezeichnung des Mangels der Fa. Glaser anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei  Auftreten von Mängeln ist die Be-und Verarbeitung sofort einzustellen.  Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Ware.

7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

7.1 Die Fa. Glaser übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte  keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.  Der Kunde hat die Fa. Glaser von allen gegen ihn aus diesem Grunde  erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.2 So weit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Fa. Glaser von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltendgemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

8. Haftung

8.1 Die Haftung der Fa. Glaser ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Die Fa. Glaser haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

8.2 Die Haftung der Fa. Glaser für vorsätzliches und grob fahrlässiges  Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften  des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten  Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von  Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen der Fa. Glaser tätig geworden  sind, ist ausgeschlossen.

8.3 Eine Haftung für Computerviren oder durch Computerviren beschädigte  Programme, die mittelbare oder unmittelbare Schäden (insbesondere  Folgeschäden) verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich  ausgeschlossen.

8.4 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung.

9. Export- und Importgenehmigungen

9.1 Von Fa. Glaser gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur  Benutzung und zum Verbleib in dem mit den Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Ausfuhr von Vertragsprodukten - einzelnen oder in  systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und  unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der  Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten  Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbstständig - nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760  Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department Of Commerce,  Office Of Export Administration, Washington, DC 20230 -, erkundigen.  Unabhängig davon, ob der Kunde den endgiltigen Bestimmungsort der  gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener  Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils  zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche  Produkte exportiert.

9.2 Jede weitere Lieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte,  mit und ohne Kenntnis der Fa. Glaser, bedarf gleichzeitig der  Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die  ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der Fa. Glaser.

10. EG - Einfuhrumsatzsteuer

10.1 So weit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur  Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der  Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die  Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Fa. Glaser ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die  notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer,  hinsichtlich der Verwendung und des Transportes der gelieferten Waren  sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Fa. Glaser zu  erteilen.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine  Bearbeitungsgebühr der bei der Fa. Glaser aus mangelhaften bzw.  fehlerhaften Angaben des Kunden zu Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu  ersetzen.

10.3 Jegliche Haftung der Fa. Glaser aus den Folgen der Angaben des Kunden  zu Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist  ausgeschlossen, so weit von Seiten der Fa. Glaser nicht Vorsatz bzw.  grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Die Fa. Glaser ist berechtigt, ihre Ansprüche aus den  Geschäftsbeziehungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist  ausschließlich und für schuldbefreiender Wirkung zu leisten.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartner und i. S. v. § 24  AGBG ist Stuttgart. Die Fa. Glaser ist jedoch berechtigt, den  Vertriebspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu  verklagen.

11.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der  Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen  Anwendung. Das einheitliche Kaufgesetz (EKG), das einheitliche  Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den  internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.

11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Fa. Glaser mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine  ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der bei der Fa. Glaser im  Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur  Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit  einverstanden, dass die Fa. Glaser die aus der Geschäftsbeziehung mit  ihm gehaltenen Daten i. S. des Datenschutzgesetzes für eigene  geschäftliche Zwecke verwendet.

11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder hat dieser  Vertragstexte eine Regelungslücke enthalten, so werden die  Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch  angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen  Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

 

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